Medizinrecht spezialisiert für Leistungserbringer
Mit langjähriger Erfahrung streiten wir erfolgreich für Leistungserbringer im Gesundheitswesen – insbesondere für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Krankenhäuser, MVZ und Betriebsgesellschaften sowie für Unternehmen der pharmazeutischen Industrie und Medizinproduktehersteller.
Kontaktieren Sie uns
Was uns als Kanzlei auszeichnet
Wir arbeiten ausschließlich im Medizinrecht und vertreten nur Leistungserbringer. Was das für Sie bedeutet:
Spezialisierung auf Medizinrecht
Wir arbeiten ausschließlich im Medizinrecht und vertreten nur Leistungserbringer – Ärzte, Krankenhäuser, MVZs, Pflegeeinrichtungen und Apotheken.
Persönliche Beratung
Sie sprechen direkt mit dem Anwalt, der Ihren Fall betreut. Kurze Wege, klare Ansprechpartner, keine Weiterreichung an Generalisten.
Erfahrung seit über 30 Jahren
Unser Team bringt jahrzehntelange Erfahrung in allen Bereichen des Medizinrechts mit und kennt die Besonderheiten des Gesundheitswesens.
Wir nehmen uns Zeit, hören zu und klären die relevanten Fragen, bevor rechtliche Schritte empfohlen werden.
Unsere Rechtsgebiete
Wir beraten und vertreten Leistungserbringer in allen Bereichen des Gesundheitsrechts.
Mehr erfahrenHäufig gestellte Fragen
Nein. Sie können uns Ihr Anliegen zunächst unverbindlich schildern. Wir prüfen dann, ob und wie wir Sie unterstützen können – selbstverständlich vertraulich und ohne automatische Mandatierung.
Die Zusammenarbeit erfolgt auf Wunsch vollständig digital über die WebAkte. Darüber hinaus sind wir telefonisch, per E-Mail, per Videokonferenz (z.B. über Microsoft Teams), per Fax oder – nach Terminvereinbarung – auch persönlich für Sie erreichbar.
In der Regel melden wir uns werktags innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Ihrer Anfrage zurück – in besonders dringenden Fällen auch schneller.
Ja. Wir betreuen Mandanten im gesamten Bundesgebiet. Die digitale Kommunikation über die WebAkte sowie Videokonferenzen ermöglicht eine reibungslose Zusammenarbeit und Gerichtstermine nehmen wir bundesweit für Sie wahr.
Hilfreich sind eine kurze Schilderung des Sachverhalts sowie gegebenenfalls relevante Dokumente (z. B. Bescheide, Schreiben von Kammern oder Behörden). Alles Weitere klären wir individuell.