ratzel-rechtsanwaelte - Aktuelles WebAkte - Ihre digitale Akte rund um das Medizinrecht Top Kanzlei f�r �rzte und Kliniken Top Kanzlei - Gesundheit und Pharmazie ausgezeichnet vom Focus Top Kanzlei
NAVIGATION

AKTUELLES

Patientenrechte

Aufmerksame Gesundheitsdienstleister werden vor Sanktionen geschützt Ausschuss für Gesundheit Berlin: (hib/TVW) Der Gesundheitsausschuss hat sich am Mittwochvormittag mit Änderungsanträgen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Thema Patientenrechte (17/10488) befasst. Für Diskussionen im Ausschuss sorgte vor allem eine Änderung, nach der Meldungen von Gesundheitsdienstleistern über Behandlungsfehler nicht zu Nachteilen für die Meldenden führen dürfen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Krankenhäuser und vertragsärztliche Praxen künftig verstärkt Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit durchführen und Fehlervermeidungssysteme einführen sollen. Nach Ansicht der Koalition darf die Bereitschaft von Beschäftigten im Gesundheitswesen, Risiken und Fehler zu benennen, nicht durch die Furcht vor arbeitsrechtlichen Sanktionen oder gar vor strafrechtlicher Verfolgung beeinträchtigt werden. Die neue Vorschrift soll allerdings nicht gelten, wenn die Verwendung der Daten zur Verfolgung einer Straftat erforderlich ist, die im Höchstmaß mit mehr als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist und besonders schwer wiegt. Aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen definiert die Bestimmung nicht genau genug, was unter einer „schwerwiegenden Straftat“ zu verstehen ist. Auch die SPD-Fraktion sieht dies so und fordert daher, die Vorschrift zu konkretisieren. „Es kommt bei Operationen leicht zu Fällen von Körperverletzung“, gibt die SPD zu bedenken. Der Beschäftigte könne daher rasch in die Situation geraten, bei einer Fehlermeldung doch einer Sanktion ausgesetzt zu sein. Die FDP-Fraktion argumentiert hingegen, dass es hier um die Abwägung von zwei Rechtsgütern gegangen sei. Es gebe Fälle, in denen das „Interesse an der Strafverfolgung höher zu bewerten sei“ als der Schutz eines Beschäftigten vor Sanktionen. Ein weiterer Änderungsantrag der Koalition regelt, dass bei nicht ausreichender Haftpflichtversicherung eines Arztes das Ruhen der Approbation angeordnet werden kann. Im Interesse möglicher Geschädigter sei es angemessen, das Fehlen einer solchen Versicherung mit Sanktionen zu belegen. Dies könne bis hin zu einem vorübergehenden Berufsverbot gehen, legte die Koalition dar. Die Fraktion Die Linke unterstützt die Grundintention des Änderungsantrages. Es stelle sich aber die Frage, ob die Regelung hinreichend bestimmt sei. Nach Wahrnehmung der Linken wird in der Praxis ein Ruhen der Approbation „nur selten angeordnet“. Die SPD-Fraktion stellte fest, dass die geltende Rechtslage in Bezug auf den möglichen Entzug der Approbation bei fehlender Haftpflicht nicht geändert werde. „Es bleibt letztlich bei dem bisher geltenden Verfahren“, kritisierte die SPD. Neu sei nur, dass dies nun gesetzlich geregelt sei. Die Fraktion der CDU/CSU wies darauf hin, dass die Koalition den „verfassungsrechtlich möglichen Rahmen“ ausgeschöpft habe. Der Bundesgesetzgeber sei vor allem an die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern gebunden. Für die Approbation von Ärzten seien nun einmal die Länder zuständig, machte die Union deutlich. Immerhin werde diesen nun eine gesetzliche Grundlage gegeben, bei fehlender Haftpflichtversicherung das Ruhen der Approbation anzuordnen. Quelle: Heute im Bundestag 17.10.2012





NEWS-ARCHIV

Dr. Rudolf Ratzel für „Konfliktlösung im Medizinrecht“ ausgezeichnet

LMU München beruft Dr. Peter J. Knüpper zum Honorarprofessor

Ratzel Rechtsanwälte „TOP KANZLEI 2023“

Die Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte zählt laut Focus Spezial „Recht und Rat“ auch 2022 wieder zu den führenden Wirtschaftskanzleien Deutschlands im Bereich „Gesundheit und Pharmazie“ und unser Partner Dr. Rudolf Ratzel wird als TOP Rechtsanwalt im Bereich „M

MVZ – Fluch oder Segen

Die besten Wirtschaftskanzleien in Deutschland 2022 – Ratzel Rechtsanwälte mit vier Sternen im Bereich „Gesundheitswesen und Pharmazie“ ausgezeichnet

Dr. Rudolf Ratzel als „Legal All Star Medizinrecht 2021“ auf dem 1. Platz ausgezeichnet

Best Lawyers 2022 im Bereich "Medizinrecht Konfliktlösung"

Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte „TOP KANZLEI 2022“

Focus Spezial „Recht und Rat - 1000 TOP-Anwälte. Die führenden Juristen und Wirtschaftskanzleien 2021“

Partner Dr. Rudolf Ratzel für den Bereich „Konfliktlösung im Medizinrecht“ ausgezeichnet

Ratzel Rechtsanwälte auch 2021 wieder eine der besten Wirtschaftskanzleien Deutschlands!

Corona – Soforthilfe: Sofortige Rückzahlung mit Zinsen - Personalkosten der Zahnarztpraxis zählen beim Antrag nicht!

Erscheinen der 4. neu bearbeiteten und erweiterten Auflage des Handbuch Medizinrecht, herausgegeben von Ratzel/Luxenburger!

Neue Möglichkeiten der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung!

Dr. Rudolf Ratzel im Handelsblatt-Ranking „Beste Anwälte 2020“

Verlegung von Anstellungsgenehmigungen zwischen zwei MVZ

Ratzel Rechtsanwälte im aktuellen Juve-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2018/19

WirtschaftsWoche Nr. 2/2021: Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte „TOP KANZLEI 2021“ sowie Dr. Rudolf Ratzel und Dr. Martin Greiff jeweils „TOP Anwalt 2021“

Wirtschaftswoche vom 12.3.2021 Dr. Rudolf Ratzel als einer der drei besten Anwälte im Medizinrecht auf Seiten der Leistungserbringer mit der Prämierung als „Legal All Star“ ausgezeichnet

RATZEL Rechtsanwälte wiederholt TOP-Wirtschaftskanzlei im FOCUS Spezial 2017!

Ratzel Rechtsanwälte sowie Dr. Rudolf Ratzel auch 2020 wieder unter den besten Kanzleien und Anwälten für Ärzte, Kliniken und Versicherer!

Focus Spezial „Ihr Recht 2020 - 1000 TOP-Anwälte & Kanzleien “ - Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte zählt auch im Jahr 2020 wieder im Bereich Gesundheit und Pharmazie zu den Top-Wirtschaftskanzleien Deutschlands

BVerfG präzisiert Anforderungen an verfassungsunmittelbaren Anspruch auf Krankenversorgung

Soeben in der 7. Auflage 2018 erschienen:Kommentar zur (Muster-) Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte – MBO-Ä 1997; Herausgeber: Ratzel, Rudolf, Lippert, Hans-Dieter, Prütting, Jens

Focus Spezial „Ihr Recht 2019“ - Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte zählt auch im Jahr 2019 wieder im Bereich Gesundheit und Pharmazie zu den Top-Wirtschaftskanzleien Deutschlands!

Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)

WirtschaftsWoche Nr. 8/2019: Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte „TOP KANZLEI 2019“

Partner Dr. Martin Greiff Compliance Officer (C.H.Beck)

Ratzel Rechtsanwälte im JUVE HANDBUCH WIRTSCHAFTSKANZLEIEN 2019/2020

Top-Kanzlei Gesundheit und Pharmazie 2016

Wartungsarbeiten IT-Anlage

Ratzel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB zählt laut Wirtschaftsmagazin "brand eins / thema" zu den besten Wirtschaftskanzleien 2020 im Bereich Gesundheit / Pharmazie

Medizinprodukte: Einigung über neue EU-Vorschriften

Die Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte zählt auch im Jahr 2018 wieder im Bereich Gesundheit und Pharmazie zu den Top-Wirtschaftskanzleien Deutschlands!

Bundesgerichtshof konkretisiert Pflichten des Betreibers eines Ärztebewertungsportals

Top-Kanzlei Gesundheit und Pharmazie 2015

Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) – eine neue Gesellschaftsform nun auch für in Bayern tätige Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Tierärzte



Keine Liquidation wahlärztlicher Leistungen durch im Krankenhaus nicht fest angestellte Honorarärzte

§ 116b SGB V – ambulante spezialfachärztliche Versorgung – jetzt Handeln

Landgericht untersagt Auseinzelung von Lucentis-Spritzen ohne eigene Zulassung

Rechtsreferendare (w/m) für den Bereich Medizinrecht

Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken

Neues Heilberufe-Kammerrecht in Bayern

Neue Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfler (BayHebBO) tritt am 1. Juli 2ß13 in Kraft.

Ratzel / Lissel, Handbuch des Medizinschadensrechts im C. H. Beck Verlag erschienen

Erstfassung der Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung ASV

Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen Frauenärzte

Klage wegen mangelhafter Brustimplantate abgewiesen

Rahmenvereinbarung zwischen DKG und DGUV sowie LSV-SpV in Kraft

Veranstaltung Gesundheitspolitischer Jahresausblick - Was bringt 2013 den Leistungserbringern?

Patientenrechtegesetz verabschiedet

Künstliche Befruchtung: G-BA konkretisiert die Zählweise von Versuchen

G-BA setzt STIKO-Empfehlungen vom Juli 2012 um

Ultraschallscreening

Patientenrechte

Lorem ipsum dolor sit amet,

Impressum  |  Datenschutz