BVerfG präzisiert Anforderungen an verfassungsunmittelbaren Anspruch auf Krankenversorgung
Das BVerfG hat im Beschl. v. 6.12.2005 (BVerfGE 115, 25) aus der allgemeinen Handlungsfreiheit, dem Sozialstaatsprinzip und dem Grundrecht auf Leben einen verfassungsunmittelbaren Anspruch auf Krankenversorgung abgeleitet, wenn in Fällen einer lebensbedrohlichen Erkrankung vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung umfasste Behandlungsmethoden nicht vorliegen und die vom Versicherten gewählte Behandlungsmethode eine auf Indizien gestützte, nicht ganz fernliegende Aussicht auf Heilung oder wenigstens auf eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf verspricht.
Mit Beschl. v. 11.4.2017 (1 BvR 452/17) hat das BVerfG nun einen solch denkbaren Anspruch bekräftigt, allerdings darauf hingewiesen, dass es dessen Ausnahmecharakter nicht gerecht würde, wenn man ihn in großzügiger Auslegung der Verfassung erweitern würde. Die notwendige Gefährdungslage liege erst bei einer notstandsähnlichen Situation vor, die vom Betroffenen substantiiert darzulegen ist. Dies erfordere das Vorliegen einer durch nahe Lebensgefahr gekennzeichneten individuellen Notlage.
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WirtschaftsWoche 2/2021: Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte „TOP KANZLEI 2021“ sowie Dr. Rudolf Ratzel und Dr. Martin Greiff jeweils „TOP Anwalt 2021“Wirtschaftswoche vom 12.3.2021: Dr. Rudolf Ratzel als einer der drei besten Anwälte im Medizinrecht auf Seiten der Leistungserbringer mit der Prämierung als „Legal All Star“ ausgezeichnet
Focus Spezial „Ihr Recht 2020 - 1000 TOP-Anwälte & Kanzleien “ - Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte zählt auch im Jahr 2020 wieder im Bereich Gesundheit und Pharmazie zu den Top-Wirtschaftskanzleien Deutschlands
4. neu bearbeitete und erweiterte Auflage des Handbuch Medizinrecht, herausgegeben von Ratzel/Luxenburger!
Dr. Rudolf Ratzel im Handelsblatt-Ranking „Beste Anwälte 2020“
Verlegung von Anstellungsgenehmigungen zwischen zwei MVZ
Neue Möglichkeiten der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung!
Ratzel Rechtsanwälte im aktuellen Juve-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2018/19
Ratzel Rechtsanwälte sowie Dr. Rudolf Ratzel auch 2020 wieder unter den besten Kanzleien und Anwälten für Ärzte, Kliniken und Versicherer!
RATZEL RECHTSANWÄLTE wiederholt TOP-Wirtschaftskanzlei im FOCUS Spezial 2017 und in der Wirtschaftswoche (Heft Nr. 52, Dezember 2017)
Soeben in der 7. Auflage 2018 erschienen: Kommentar zur (Muster-) Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte – MBO-Ä 1997; Herausgeber: Ratzel, Rudolf, Lippert, Hans-Dieter, Prütting, Jens
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Focus Spezial „Ihr Recht 2019“ - Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte zählt auch 2019 wieder zu den "Top-Wirtschaftskanzleien" Deutschlands im Bereich Gesundheit und Pharmazie!
Ratzel Rechtsanwälte im JUVE HANDBUCH WIRTSCHAFTSKANZLEIEN 2019/2020
Ratzel Rechtsanwälte sowie Dr. Rudolf Ratzel und Dr. Martin Greiff unter den besten Kanzleien und Anwälten für Ärzte, Kliniken und Versicherer
Partner Dr. Martin Greiff Compliance Officer (C.H.Beck)
Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
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Ratzel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB zählt laut Wirtschaftsmagazin "brand eins / thema" zu den besten Wirtschaftskanzleien 2020 im Bereich Gesundheit / Pharmazie
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Medizinprodukte: Einigung über neue EU-Vorschriften
Die Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte zählt auch im Jahr 2018 wieder im Bereich Gesundheit und Pharmazie zu den Top-Wirtschaftskanzleien Deutschlands!
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Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) – eine neue Gesellschaftsform nun auch für in Bayern tätige Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Tierärzte
Neuer Großkommentar zum Gesundheitsrecht erschienen!
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Bayerische Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (BayHebBO) tritt am 1. Juli 2013 neu in Kraft.
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Erstfassung der Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)
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