Ratzel Rechtsanwälte - Ihre Fachanwälte für Medizinrecht - Aktuelle Meldungen WebAkte - Ihre digitale Akte rund um das Medizinrecht Top Kanzlei f�r �rzte und Kliniken Top Kanzlei - Gesundheit und Pharmazie ausgezeichnet vom Focus Top Kanzlei
NAVIGATION

Künstliche Befruchtung: G-BA konkretisiert die Zählweise von Versuchen – „Zähler auf 0“ nach Geburt eines Kindes

Berlin, 18. Oktober 2012 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat hinsichtlich des Anspruchs gesetzlich versicherter verheirateter Paare auf Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) klargestellt, welcher Behandlungsanspruch nach einem erfolgreichen Behandlungsversuch (Geburt) besteht. So hat ein Paar erneut Anspruch auf die für die Maßnahme zulässige Höchstzahl von erfolglosen Versuchen. Die der Geburt vorangegangenen Behandlungsversuche werden nicht angerechnet.

„Bei der Zählweise von Versuchen zur künstlichen Befruchtung hat es in der Vergangenheit immer wieder Unsicherheiten gegeben. Da dies für betroffene Paare von zentraler Bedeutung ist, möchte der G-BA mit der heute auf Initiative der Patientenvertretung beschlossenen Konkretisierung der Richtlinie zur Klärung des Sachverhaltes beitragen“, sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung am Donnerstag in Berlin. Der G-BA gehe medizinisch begründet davon aus, dass nach der Geburt eines Kindes ein erneuter Anspruch auf die Maßnahmen der künstlichen Befruchtung bis zur jeweils festgelegten Höchstzahl erfolgloser Versuche auch dann bestehen könne, wenn vor dem erfolgreichen Versuch bereits Maßnahmen der künstlichen Befruchtung erbracht wurden. Dies bedeute die „Zurücksetzung des Zählers auf null“ nach der Geburt eines Kindes – so die Beschlussbegründung. Als Geburt im Sinne der G-BA-Richtlinie gilt die Lebend- oder Totgeburt gemäß § 31 Personenstandsverordnung.

Ist beispielsweise die Intracytoplasmatische Spermieninjektion die Methode der Wahl, bei der ein einzelnes Spermium mit einer Mikropipette aufgenommen und in das Cytoplasma der Eizelle injiziert wird, ist die Höchstzahl der erfolglosen Versuche auf drei festgelegt. Nach der Geburt eines Kindes besteht erneuter Anspruch auf die Maßnahmen, d.h. auf bis zu drei Versuche.

Gesetzlich versicherte verheiratete Paare haben einen Anspruch auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung zu Lasten der GKV (§ 27a Abs. 1 Nr. 2 SGB V), wenn nach Auffassung des behandelnden Arztes hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht. Diese besteht laut Gesetz dann, wenn eine bestimmte Anzahl von erfolglosen Versuchen nicht überschritten wird. Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Maßnahmen bestimmt der G-BA in seinen Richtlinien.

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Quelle: Pressemitteilung G-BA Nr. 27/2012

 


KONTAKT

Ratzel Rechtsanwälte - Partnerschaft mbB
Romanstraße 77 
D-80639 München  
 
Tel. +49.89.287009-60 
Fax +49.89.287009-77
info@ratzel-rechtsanwaelte.de



NEWS-ARCHIV

Ratzel Rechtsanwälte auch 2021 wieder eine der besten Wirtschaftskanzleien Deutschlands!

Ratzel Rechtsanwälte „TOP KANZLEI 2023“

Ratzel Rechtsanwälte laut Focus Spezial „Recht und Rat“ auch 2022 wieder eine der führenden Wirtschaftskanzleien im Bereich „Gesundheit und Pharmazie“ - Partner Dr. Rudolf Ratzel TOP Rechtsanwalt im Bereich „Medizinrecht"

Best Lawyers 2022 im Bereich "Medizinrecht Konfliktlösung"

MVZ – Fluch oder Segen

Die besten Wirtschaftskanzleien in Deutschland 2022 – Ratzel Rechtsanwälte mit vier Sternen im Bereich „Gesundheitswesen und Pharmazie“ ausgezeichnet

Dr. Rudolf Ratzel als "Legal All Star Medizinrecht 2021" auf dem 1. Platz

Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte „TOP KANZLEI 2022“

Partner Dr. Rudolf Ratzel für den Bereich „Konfliktlösung im Medizinrecht“ ausgezeichnet

Focus Spezial „Recht und Rat - 1000 TOP-Anwälte. Die führenden Juristen und Wirtschaftskanzleien 2021“

Corona – Soforthilfe: Sofortige Rückzahlung mit Zinsen - Personalkosten der Zahnarztpraxis zählen beim Antrag nicht!

4. neu bearbeitete und erweiterte Auflage des Handbuch Medizinrecht, herausgegeben von Ratzel/Luxenburger!

Neue Möglichkeiten der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung!

Dr. Rudolf Ratzel im Handelsblatt-Ranking „Beste Anwälte 2020“

Verlegung von Anstellungsgenehmigungen zwischen zwei MVZ

Wirtschaftswoche vom 12.3.2021: Dr. Rudolf Ratzel als einer der drei besten Anwälte im Medizinrecht auf Seiten der Leistungserbringer mit der Prämierung als „Legal All Star“ ausgezeichnet

Ratzel Rechtsanwälte im aktuellen Juve-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2018/19

WirtschaftsWoche 2/2021: Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte „TOP KANZLEI 2021“ sowie Dr. Rudolf Ratzel und Dr. Martin Greiff jeweils „TOP Anwalt 2021“

Focus Spezial „Ihr Recht 2020 - 1000 TOP-Anwälte & Kanzleien “ - Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte zählt auch im Jahr 2020 wieder im Bereich Gesundheit und Pharmazie zu den Top-Wirtschaftskanzleien Deutschlands

Ratzel Rechtsanwälte sowie Dr. Rudolf Ratzel auch 2020 wieder unter den besten Kanzleien und Anwälten für Ärzte, Kliniken und Versicherer!

RATZEL RECHTSANWÄLTE wiederholt TOP-Wirtschaftskanzlei im FOCUS Spezial 2017 und in der Wirtschaftswoche (Heft Nr. 52, Dezember 2017)

Soeben in der 7. Auflage 2018 erschienen: Kommentar zur (Muster-) Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte – MBO-Ä 1997; Herausgeber: Ratzel, Rudolf, Lippert, Hans-Dieter, Prütting, Jens

BVerfG präzisiert Anforderungen an verfassungsunmittelbaren Anspruch auf Krankenversorgung

Focus Spezial „Ihr Recht 2019“ - Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte zählt auch 2019 wieder zu den "Top-Wirtschaftskanzleien" Deutschlands im Bereich Gesundheit und Pharmazie!

Ratzel Rechtsanwälte im JUVE HANDBUCH WIRTSCHAFTSKANZLEIEN 2019/2020

Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)

Ratzel Rechtsanwälte sowie Dr. Rudolf Ratzel und Dr. Martin Greiff unter den besten Kanzleien und Anwälten für Ärzte, Kliniken und Versicherer

Partner Dr. Martin Greiff Compliance Officer (C.H.Beck)

Wartungsarbeiten IT-Anlage

Top-Kanzlei Gesundheit und Pharmazie 2016

Ratzel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB zählt laut Wirtschaftsmagazin "brand eins / thema" zu den besten Wirtschaftskanzleien 2020 im Bereich Gesundheit / Pharmazie

Die Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte zählt auch im Jahr 2018 wieder im Bereich Gesundheit und Pharmazie zu den Top-Wirtschaftskanzleien Deutschlands!

Medizinprodukte: Einigung über neue EU-Vorschriften

Bundesgerichtshof konkretisiert Pflichten des Betreibers eines Ärztebewertungsportals

Top-Kanzlei Gesundheit und Pharmazie 2015

Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) – eine neue Gesellschaftsform nun auch für in Bayern tätige Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Tierärzte

Neuer Großkommentar zum Gesundheitsrecht erschienen!

Keine Liquidation wahlärztlicher Leistungen durch im Krankenhaus nicht fest angestellte Honorarärzte

§ 116b SGB V – ambulante spezialfachärztliche Versorgung – jetzt Handeln

Landgericht untersagt Auseinzelung von Lucentis-Spritzen ohne eigene Zulassung

Rechtsreferendare (w/m) für den Bereich Medizinrecht

Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken

Neues Heilberufe-Kammerrecht in Bayern

Bayerische Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (BayHebBO) tritt am 1. Juli 2013 neu in Kraft.

Ratzel / Lissel, Handbuch des Medizinschadensrechts im C. H. Beck Verlag erschienen

Erstfassung der Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)

Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen Frauenärzte

Klage wegen behaupteter mangelhafter Brustimplantate abgewiesen

Rahmenvereinbarung zwischen DKG und DGUV sowie LSV-SpV in Kraft

Achtung: Aktuelle Terminsverschiebung für die Veranstaltung Gesundheitspolitischer Jahresausblick - Was bringt 2013 den Leistungserbringern?

Patientenrechtegesetz verabschiedet

Künstliche Befruchtung: G-BA konkretisiert die Zählweise von Versuchen – „Zähler auf 0“ nach Geburt eines Kindes

G-BA setzt STIKO-Empfehlungen vom Juli 2012 um

Ultraschallscreening

Patientenrechte

Bundessozialgericht bestätigt Berechtigung von Mindestmengen bei Knie-TEP Operationen im Krankenhaus (Entscheidung v. 12. September 2012 - B 3 KR 10/12 R)

Impressum  |  Datenschutz