Klage wegen behaupteter mangelhafter Brustimplantate abgewiesen
Frankenthal. Die Klage einer Frau aus Ludwigshafen auf 100.000 Euro Schmerzensgeld wegen mangelhafter Brustimplantate ist abgewiesen worden (LG Frankenthal, Urteil vom 14.03.2013 – 6 O 304/12). Die Klägerin habe nicht ausreichend bewiesen, dass die Implantate ihrer Gesundheit geschadet hätten, sagte Richterin Therese von Schwichow. Die Frau hatte dem TÜV-Rheinland vorgeworfen, die französische Herstellerfirma der Polster nicht ausreichend überwacht zu haben.
Die inzwischen insolvente Poly Implant Prothèse (PIP) soll hunderttausendfach billiges Industriesilikon in Brustimplantate gefüllt haben. Auch in Deutschland wurden die Polster verkauft. Ein Fall beschäftigt auch das Landgericht Karlsruhe, eine Entscheidung gibt es dort aber noch nicht.
Die Frankenthaler Richterin sagte, es fehlten Beweis dafür, dass in den Brustpolstern der Klägerin tatsächlich Industriesilikon enthalten gewesen sei. Zudem sei nicht erwiesen, dass der TÜV überhaupt hätte überprüfen müssen, welches Silikon in den Implantaten enthalten gewesen sei.
Die Anwältin der Klägerin, Ruth Schultze-Zeu, hatte bereits vor dem Gerichtstermin angekündigt, in Berufung zu gehen, sollte die Klage scheitern. Der TÜV habe seine Pflichten vernachlässigt, dazu hätten Analysen der Implantate und unangekündigte Besuche bei PIP gehört.
Die Klägerin hatte sich die Polster nach einer Operation zur Krebsvorsorge einsetzen lassen und über anschließende gesundheitliche Probleme berichtet. Der TÜV hatte die Vorwürfe in einer ersten Verhandlung im Januar zurückgewiesen und erklärt, alle Richtlinien eingehalten zu haben. (dpa)
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