Ratzel Rechtsanwälte - Ihre Fachanwälte für Medizinrecht - Aktuelle Meldungen WebAkte - Ihre digitale Akte rund um das Medizinrecht Top Kanzlei f�r �rzte und Kliniken Top Kanzlei - Gesundheit und Pharmazie ausgezeichnet vom Focus Top Kanzlei
NAVIGATION

Klage wegen behaupteter mangelhafter Brustimplantate abgewiesen

Frankenthal. Die Klage einer Frau aus Ludwigshafen auf 100.000 Euro Schmerzensgeld wegen mangelhafter Brustimplantate ist abgewiesen worden (LG Frankenthal, Urteil vom 14.03.2013 – 6 O 304/12). Die Klägerin habe nicht ausreichend bewiesen, dass die Implantate ihrer Gesundheit geschadet hätten, sagte Richterin Therese von Schwichow. Die Frau hatte dem TÜV-Rheinland vorgeworfen, die französische Herstellerfirma der Polster nicht ausreichend überwacht zu haben.

Die inzwischen insolvente Poly Implant Prothèse (PIP) soll hunderttausendfach billiges Industriesilikon in Brustimplantate gefüllt haben. Auch in Deutschland wurden die Polster verkauft. Ein Fall beschäftigt auch das Landgericht Karlsruhe, eine Entscheidung gibt es dort aber noch nicht.

Die Frankenthaler Richterin sagte, es fehlten Beweis dafür, dass in den Brustpolstern der Klägerin tatsächlich Industriesilikon enthalten gewesen sei. Zudem sei nicht erwiesen, dass der TÜV überhaupt hätte überprüfen müssen, welches Silikon in den Implantaten enthalten gewesen sei.

Die Anwältin der Klägerin, Ruth Schultze-Zeu, hatte bereits vor dem Gerichtstermin angekündigt, in Berufung zu gehen, sollte die Klage scheitern. Der TÜV habe seine Pflichten vernachlässigt, dazu hätten Analysen der Implantate und unangekündigte Besuche bei PIP gehört.

Die Klägerin hatte sich die Polster nach einer Operation zur Krebsvorsorge einsetzen lassen und über anschließende gesundheitliche Probleme berichtet. Der TÜV hatte die Vorwürfe in einer ersten Verhandlung im Januar zurückgewiesen und erklärt, alle Richtlinien eingehalten zu haben. (dpa)


KONTAKT

Ratzel Rechtsanwälte - Partnerschaft mbB
Romanstraße 77 
D-80639 München  
 
Tel. +49.89.287009-60 
Fax +49.89.287009-77
info@ratzel-rechtsanwaelte.de



NEWS-ARCHIV

Ratzel Rechtsanwälte auch 2021 wieder eine der besten Wirtschaftskanzleien Deutschlands!

Ratzel Rechtsanwälte „TOP KANZLEI 2023“

Ratzel Rechtsanwälte laut Focus Spezial „Recht und Rat“ auch 2022 wieder eine der führenden Wirtschaftskanzleien im Bereich „Gesundheit und Pharmazie“ - Partner Dr. Rudolf Ratzel TOP Rechtsanwalt im Bereich „Medizinrecht"

Best Lawyers 2022 im Bereich "Medizinrecht Konfliktlösung"

MVZ – Fluch oder Segen

Die besten Wirtschaftskanzleien in Deutschland 2022 – Ratzel Rechtsanwälte mit vier Sternen im Bereich „Gesundheitswesen und Pharmazie“ ausgezeichnet

Dr. Rudolf Ratzel als "Legal All Star Medizinrecht 2021" auf dem 1. Platz

Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte „TOP KANZLEI 2022“

Partner Dr. Rudolf Ratzel für den Bereich „Konfliktlösung im Medizinrecht“ ausgezeichnet

Focus Spezial „Recht und Rat - 1000 TOP-Anwälte. Die führenden Juristen und Wirtschaftskanzleien 2021“

Corona – Soforthilfe: Sofortige Rückzahlung mit Zinsen - Personalkosten der Zahnarztpraxis zählen beim Antrag nicht!

4. neu bearbeitete und erweiterte Auflage des Handbuch Medizinrecht, herausgegeben von Ratzel/Luxenburger!

Neue Möglichkeiten der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung!

Dr. Rudolf Ratzel im Handelsblatt-Ranking „Beste Anwälte 2020“

Verlegung von Anstellungsgenehmigungen zwischen zwei MVZ

Wirtschaftswoche vom 12.3.2021: Dr. Rudolf Ratzel als einer der drei besten Anwälte im Medizinrecht auf Seiten der Leistungserbringer mit der Prämierung als „Legal All Star“ ausgezeichnet

Ratzel Rechtsanwälte im aktuellen Juve-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2018/19

WirtschaftsWoche 2/2021: Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte „TOP KANZLEI 2021“ sowie Dr. Rudolf Ratzel und Dr. Martin Greiff jeweils „TOP Anwalt 2021“

Focus Spezial „Ihr Recht 2020 - 1000 TOP-Anwälte & Kanzleien “ - Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte zählt auch im Jahr 2020 wieder im Bereich Gesundheit und Pharmazie zu den Top-Wirtschaftskanzleien Deutschlands

Ratzel Rechtsanwälte sowie Dr. Rudolf Ratzel auch 2020 wieder unter den besten Kanzleien und Anwälten für Ärzte, Kliniken und Versicherer!

RATZEL RECHTSANWÄLTE wiederholt TOP-Wirtschaftskanzlei im FOCUS Spezial 2017 und in der Wirtschaftswoche (Heft Nr. 52, Dezember 2017)

Soeben in der 7. Auflage 2018 erschienen: Kommentar zur (Muster-) Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte – MBO-Ä 1997; Herausgeber: Ratzel, Rudolf, Lippert, Hans-Dieter, Prütting, Jens

BVerfG präzisiert Anforderungen an verfassungsunmittelbaren Anspruch auf Krankenversorgung

Focus Spezial „Ihr Recht 2019“ - Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte zählt auch 2019 wieder zu den "Top-Wirtschaftskanzleien" Deutschlands im Bereich Gesundheit und Pharmazie!

Ratzel Rechtsanwälte im JUVE HANDBUCH WIRTSCHAFTSKANZLEIEN 2019/2020

Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)

Ratzel Rechtsanwälte sowie Dr. Rudolf Ratzel und Dr. Martin Greiff unter den besten Kanzleien und Anwälten für Ärzte, Kliniken und Versicherer

Partner Dr. Martin Greiff Compliance Officer (C.H.Beck)

Wartungsarbeiten IT-Anlage

Top-Kanzlei Gesundheit und Pharmazie 2016

Ratzel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB zählt laut Wirtschaftsmagazin "brand eins / thema" zu den besten Wirtschaftskanzleien 2020 im Bereich Gesundheit / Pharmazie

Die Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte zählt auch im Jahr 2018 wieder im Bereich Gesundheit und Pharmazie zu den Top-Wirtschaftskanzleien Deutschlands!

Medizinprodukte: Einigung über neue EU-Vorschriften

Bundesgerichtshof konkretisiert Pflichten des Betreibers eines Ärztebewertungsportals

Top-Kanzlei Gesundheit und Pharmazie 2015

Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) – eine neue Gesellschaftsform nun auch für in Bayern tätige Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Tierärzte

Neuer Großkommentar zum Gesundheitsrecht erschienen!

Keine Liquidation wahlärztlicher Leistungen durch im Krankenhaus nicht fest angestellte Honorarärzte

§ 116b SGB V – ambulante spezialfachärztliche Versorgung – jetzt Handeln

Landgericht untersagt Auseinzelung von Lucentis-Spritzen ohne eigene Zulassung

Rechtsreferendare (w/m) für den Bereich Medizinrecht

Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken

Neues Heilberufe-Kammerrecht in Bayern

Bayerische Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (BayHebBO) tritt am 1. Juli 2013 neu in Kraft.

Ratzel / Lissel, Handbuch des Medizinschadensrechts im C. H. Beck Verlag erschienen

Erstfassung der Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)

Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen Frauenärzte

Klage wegen behaupteter mangelhafter Brustimplantate abgewiesen

Rahmenvereinbarung zwischen DKG und DGUV sowie LSV-SpV in Kraft

Achtung: Aktuelle Terminsverschiebung für die Veranstaltung Gesundheitspolitischer Jahresausblick - Was bringt 2013 den Leistungserbringern?

Patientenrechtegesetz verabschiedet

Künstliche Befruchtung: G-BA konkretisiert die Zählweise von Versuchen – „Zähler auf 0“ nach Geburt eines Kindes

G-BA setzt STIKO-Empfehlungen vom Juli 2012 um

Ultraschallscreening

Patientenrechte

Bundessozialgericht bestätigt Berechtigung von Mindestmengen bei Knie-TEP Operationen im Krankenhaus (Entscheidung v. 12. September 2012 - B 3 KR 10/12 R)

Impressum  |  Datenschutz